Wer kann Gemeinderat/Gemeinderätin werden ?

Er / Sie ...

... muss am Tag der Wahl 18 Jahre alt sein,

... muss die deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines Mitgliedstaates der EU besitzen,

... muss am Tag der Wahl seit mindestens drei Monaten (inkl. Tag des Zuzugs) die Hauptwohnung im Wahlgebiet für die Gemeinde Steinenbronn haben.

 
 

Informationen über die Hinderungsgründe können Sie beim Vorstand der SPD Steinenbronn erfragen.

(wer darf nach der Wahl evtl. trotz ausreichender Stimmenzahl nicht in den Gemeinderat einziehen ?)

 
 

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